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Willkommen im Fürstentum Lichtenberg
Sie möchten sich über Fürstentum Lichtenberg kundig machen? Dann finden Sie hier weiterführende Informationen:
Informieren Sie sich über: - Einreisebestimmungen für das Fürstentum Lichtenberg / Visa - Die Aufgaben des Auswärtigen Amts - Auftrag der Auslandsvertretungen - Aktuelle Stellenanzeigen des Auswärtigen Amts - Allgemeine Reisehinweise / Reisewarnungen
Einreisebestimmungen in das Fürstentum Lichtenberg / Visabestimmungen Bis auf weiteres besteht für kein Land eine Visumspflicht. Für alle Völker herrscht eine absolute Einreisefreiheit nach Lichtenberg. Bei zwingenden Umständen kann jedoch eine sofortige Visumspflicht auferlegt werden. Zuständig für die Erteilung von Visa sind die Lichtenberger Vertretungen.
Die Aufgaben Das Auswärtige Amt versteht sich als zentrale Schaltstelle lichtenberger Diplomatie, in der die Handlungsanweisungen für lichtenberger Auslandsvertretungen erarbeitet werden.
Auftrag der Auslandsvertretungen Die Auslandsvertretungen können als die "Sinnesorgane" Lichtenbergs bezeichnet werden. Sie vertreten unseren Staat, wahren seine Interessen und schützen lichtenberger Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Gastland.
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