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Steuerbehörde
Landessteuern werden nach den Bestimmungen des Steuergesetzes von der Steuerbehörde verwaltet.
Die Regierung übt die Aufsicht über das Steuerwesen aus. Sie überwacht die Gleichmässigkeit der Gesetzesanwendung und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Steuerverwaltung.
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Steuerverwaltung
Die Vollziehung des Steuergesetzes obliegt der Steuerverwaltung, soweit nicht bestimmte Aufgaben besonderen Behörden übertragen sind.
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Landessteuerkommission
Für das ganze Land besteht eine Landessteuerkommission, die vom Fürst auf unbestimmte Zeit bestimmt wird.
Die Landessteuerkommission setzt sich aus zwei Mitgliedern -dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten- und einem Ersatzmitglied zusammen und gibt sich selbst die Geschäftsordnung.
Die Landessteuerkommission ist Beschwerdeinstanz in Steuersachen und entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen der Steuerverwaltung.
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